Gebäudeversicherung mit Allgefahrenschutz für Ferienhaus und / oder Hausrat in Niederlande
Mit der Allgefahrendeckung zur Gebäudeversicherung & optionalen Hausratversicherung bieten wir Versicherungsschutz für das nicht ständig bewohnte Ferienhauses / die Ferienimmobilie / das Feriendomizil in allen Regionen von den Niederlanden und gilt in allen Provinzen wie Holland (Nordholland und Südholland), Zeeland / Seeland, Nordbrabant, Utrecht, Flevoland, Friesland, Groningen, Drenthe, Overijssel, Gelderland und Limburg.
Ein Haus oder Wohnung ist gilt i.d.R. als nicht ständig bewohnt, wenn es an 60 aufeinanderfolgenden Tagen unbewohnt bleibt.
Die Leistungen der Gebäudeversicherung fürs Ferienhaus in Niederlande im Überblick:
Mit dieser kombinierbaren Wohngebäudeversicherung und optionalen Hausratversicherung ist Ihr Ferienhaus / Ferienimmobilie / Feriendomizil / Cottages / Datsche oder Bungalow und der darin befindliche Hausrat sowie Kunst- und Wertgegenstände mit hohen Entschädigungsgrenzen gegen die häufigsten Gefahren des Alltags wie Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel geschützt. Weiterhin besteht Schutz durch eine speziell entwickelte Allgefahrenversicherung.
Mit der Ferienhausversicherung - der Gebäudeversicherung fürs nicht ständig bewohnte Ferienhaus kann das Gebäude (auch das Nebengebäude, Gebäudezubehör, Gebäude- und Grundstücksbestandteile) ohne Vorabanfrage bis zu einer Versicherungssumme von 750.000,- Euro versichert werden.
Weiterhin kann in Kombination der Hausrat über die integrierte Hausratversicherung für die losen Sachen im nicht ständig bewohnten Ferienhaus ohne Vorabanfrage bis 150.000,- Euro, inklusive Kunstgegenstände bis 20.000,- Euro mitversichert werden. Wertgegenstände sind dann ebenfalls bis zu bestimmten Summen mitversichert.
Auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Feriengrundstück kann optional vereinbart werden.
Oftmals sorgen jedoch andersartige Rechts- und Versicherungskulturen wie auch Sprachbarrieren für unliebsame Überraschungen. Es empfiehlt sich daher, eine Ferienhausversicherung nach deutschem Recht und in deutscher Sprache abzuschließen. Diese Vorrausetzungen erfüllt natürlich die Ferienhausversicherung. Gleichwohl wird jeweils die länderspezifische Rechtslage inklusive Besteuerung einbezogen.
Die Versicherung können Sie auch abschließen, wenn Ihr Hauptwohnsitz bei einer anderen Gesellschaft versichert ist.
Schutz erhalten Sie auch, wenn Sie die Immobilie privat vermieten.
Unser Partner der Gebäudeversicherung fürs Ferienhaus in Niederlande
Risikoträger ist die Hiscox SA - Niederlassung für Deutschland in München
Seit mehr als 20 Jahren ist Hiscox in Deutschland mit Büros in München, Köln, Hamburg und ab 2017 auch in Frankfurt am Main tätig.
Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
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Kundenerfahrungen & Bewertungen zu CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG


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